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Businessplan Handelsvertreter

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Der Handelsvertreter (lat.: Agens) ist selbständiger Gewerbetreibender, der damit beauftragt ist, für einen anderen Unternehmer (Anbieter) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Er arbeitet auf fremden Namen und für fremde Rechnung und ist sowohl vom Absatzmittler, als auch vom Reisenden zu unterscheiden. Die Rechtsstellung des Handelsvertreters ist die eines Selbstständigen. Er ist ebenso selbstständiger Unternehmer wie der Anbieter, den er vertritt. Der Handelsvertreter muss keine natürliche Person sein; er kann auch in Form einer Kapitalgesellschaft, etwa einer GmbH, auftreten. Ein Eintrag in das Handelsregister ist für natürliche Personen als Handelsvertreter seit 2005 nicht mehr erforderlich. Ein Handelsvertreter ist auch nicht zwingend Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), es genügt der Gewerbeschein, egal ob es sich um eine hauptberufliche oder Nebentätigkeit handelt. Der Handelsvertreter ist im Wesentlichen frei in der Gestaltung seiner Tätigkeit und der Bestimmung seiner Arbeitszeit. Diese persönliche Unabhängigkeit unterscheidet den Handelsvertreter vom abhängig beschäftigten Reisenden. Der Handelsvertreter kann allerdings trotz Selbständigkeit verpflichtet sein, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten (kein Arbeitgeberanteil). Das ist dann der Fall, wenn der Handelsvertreter im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit regelmäßig keinen weiteren versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 400 Euro im Monat übersteigt und der Handelsvertreter auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Unternehmer tätig ist. Eine dauernde Tätigkeit für nur einen Arbeitgeber wird von den Rentenversicherungsträgern dann angenommen, wenn fünf Sechstel oder mehr der Gesamteinkünfte des Handelsvertreters von einem Auftraggeber stammen. Für Handelsvertretungen in Form eigenständiger juristischer Personen (Mietvertrieb im Callcenter-Segment, Vertriebsgesellschaften im Außendienst) besteht die Möglichkeit, die Rentenversicherungspflicht zu umgehen. Hier sind dann jedoch die einzelnen Mitarbeiter, zumeist wiederum Freiberufler im Status des Handelsvertreters, selbst für ihre Versicherung verantwortlich. Für Existenzgründer gibt es darüber hinaus zeitlich befristete Möglichkeiten, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Im Gegensatz zum angestellten Reisenden kann der Handelsvertreter auch für mehrere Anbieter tätig werden, sofern ihm das vertraglich gestattet ist (so genannter „Mehrfirmenvertreter“).

Provision

Die Provisionsvergütung der Handelsvertreter schwankt extrem nach Branche und Produktlebenszyklus. Konsumgüter werden mit bis zu 50 Prozent provisioniert (z. B. Enzyklopädien in Buchform, Kosmetika oder Lebensmittelergänzungen).

Einsatzbereich

Eine natürliche Grenze für den Einsatz von selbstständigen Handelsvertretern liegt bei einer Beratungsintensität, die von einem einzelnen Mitarbeiter nicht mehr zu realisieren ist (vor allem im Investitionsgüterbereich), weil umfangreiche technische, betriebswirtschaftliche und ggf. rechtliche Bedingungen in das Angebot einfließen. Diese Teams sind aus naheliegenden Gründen keine selbstständigen Verkäufer. Andererseits wird der Handelsvertreter gar nicht erst eingesetzt, wenn es möglich ist, den Markt auch über den Direktverkauf, z. B. per Internet, zu bedienen. Der selbstständige Handelsvertreter verkauft also in der Regel überschaubare Leistungen, die er selbständig am Markt platzieren kann. Ausnahmen sind große Handelsvertretungen in Form einer Kapitalgesellschaft mit eigenen, wiederum oft fest angestellten oder selbständigen Untervertretern.



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Sie erhalten einen ausführlichen Textteil und ein umfangreiches Tabellenwerk.
In dieser Vorlage zum Businessplan finden Sie u.a. folgende wichtige Praxisfragen beantwortet, deren Inhalte Sie unbedingt bei einer Gründung kennen sollten:

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  • Wie führe ich meine Mitbewerberanalyse durch
  • Wie kalkuliere ich meine Preise richtig
  • Wie berechne ich meinen Gewinn
  • Wie sieht die Kostenplanung in meiner Branche aus
  • Wie sieht meine Investitions- und Kapitalbedarfsplanung aus
  • Wie sollte ich meine Marketingaktivitäten gestalten
  • Welche Rahmenbedingungen muss ich einhalten
  • Was muss ich gegenüber dem Finanzamt beachten
  • Wie kann ich in meinem Geschäftsmodell das Risiko minimieren
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Die Gliederung und der Inhalt entsprechen den aktuellen Richtlinien bzw. Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit, IHK, HWK usw. und werden laufend aktualisiert.

Sie erhalten hier ein von der Agentur für Arbeit und anderen öffentlichen Trägern (IHK, HWK, Banken usw.) vielfach geprüftes, anerkanntes, praxisbezogenes, vollständiges und erfolgreiches Existenzgründungskonzept mit dem Sie sich eine eigene Existenz aufbauen können. 


 
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Autor: Dr. Karsten Wallberg - E-Mail: info@ewu-unternehmensberatung.com
 

 

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