Ihr Businessplan zum Download
|
|
kostenlose Leseprobe
|
Heilpraktiker
Voraussetzung für die Zulassung ist ein Mindestalter von 25 Jahren, die körperliche, geistige und seelische Eignung für den Beruf (ärztliches Attest und polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Hauptschulabschluss und die Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt. Die Zulassung wird durch eine schriftliche und mündliche Überprüfung erworben, die sicherstellen soll, dass von dem Kandidaten keine unmittelbare Gefahr für die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung ausgeht. Die Überprüfung enthält somit auch Fragen zum Basiswissen von Pathologie/Krankheitsbildern, Anatomie, Diagnose/Diagnostik und Pharmakologie, Therapie. Die Ausbildung ist nicht gesetzlich geregelt; sie dauert in privaten Schulen etwa zwei bis drei Jahre. Es besteht allerdings keinerlei gesetzliche Verpflichtung, eine organisierte Ausbildung zu absolvieren.
Marktübersicht
In Deutschland arbeiten ca. 20.000 Heilpraktiker, die meisten davon in Teilzeitpraxen und nur relativ wenige, ca. 6.000, in Vollzeitpraxen. Es gibt verschiedene Verbände, in denen die Heilpraktiker organisiert sind. Sie vertreten die Interessen der Heilpraktikerschaft und bieten Fortbildungsveranstaltungen und Serviceleistungen an. Da die meisten Verbände auch Schulen unterhalten, sorgen sie neben zahlreichen freien Anbietern auch für die Ausbildung.
Tätigkeitsfelder und Methoden
Der moderne Heilpraktikerberuf gliedert sich in zwei Bereiche:
- allgemein praktizierenden Heilpraktiker
- Heilpraktiker mit Zulassung auf dem Gebiet der Psychotherapie.
Heilpraktiker mit Vollzulassung dürfen seelische und körperliche Leiden feststellen und eine eigene Therapie auch mit körperlichen Behandlungen individuell durchführen. Methoden der Naturheilkunde oder der Alternativmedizin kommen dabei als Behandlungsmethode zum Einsatz.
Achtung: Verschreibungspflichtige Medikamente und Betäubungsmittel dürfen nicht verordnet werden.
Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf nur psychotherapeutisch wirken. Nach einer zwischen den Bundesländern abgestimmten Auffassung gibt es hier mehrere Möglichkeiten der Bezeichnung:
- Praxis für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz)
- Psychotherapie (gem. Heilpraktikergesetz)
- Heilpraktiker (eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie)
- Heilpraktiker (Psychotherapie)
- Psychotherapeutischer Heilpraktiker
- psychologischer Berater (HeilprG)
Alle anderen Bezeichnungen werden von den Gesundheitsämtern beanstandet und von der Staatsanwaltschaft aufgrund des Verstoßes gegen das HeilprG bzw. PsychThG verfolgt.
Therapiefreiheit:
Generell kann jeder Heilpraktiker diejenigen Verfahren ausüben, die er beherrscht (Therapiefreiheit). Dies können sowohl anerkannte als auch naturheilkundliche oder sog. ganzheitliche Verfahren sein. Phantasiebezeichnungen sind nach HWG § 11 Abs. 6 nicht möglich. Häufig führen Heilpraktiker mit Vollzulassung Zusatzbezeichnungen wie:
- Phytotherapie
- Homöopathie
- Aromatherapie
- Chiropraktik
- Physiotherapie
- Akupunktur
- Kinesiologie
- Bioenergetik
- Atemtherapie
- Blutegeltherapie
- Ausleitungstherapie
Heilpraktiker mit dem Schwerpunkt Psychotherapie machen andere Angebote, z.B.:
- Systemische Familientherapie
- NLP-TherapeutAutogenes
- Training
- Hypnose
Abrechnung
Die Tätigkeit des Heilpraktikers basiert auf einem im BGB geregelten Dienstvertrag mit dem Klienten, der laut §145 BGB nicht an eine Form gebunden ist und sogar ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssiges Handeln zustande kommen kann. Der Heilpraktiker schließt hierbei mit dem Klienten einen Dienstvertrag gem. §§ 611–630 BGB, welcher ihn zur Leistung der versprochenen Dienste (Bemühen um Heilung oder Linderung einer Krankheit im gegenseitigen Einverständnis) und den Klienten zur Bezahlung einer Vergütung verpflichtet.
Um eine Wirtschaftlichkeit zu erreichen, werden die Höchstsätze der GebüH mit Hinweis im Behandlungsvertrag überschritten oder analog nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die GOÄ wird regelmäßig aktualisiert.
Der Honorarrahmen stellt allerdings keine Aussage darüber dar, in welchem Umfange Leistungen von Krankenversicherungsträgern letztlich übernommen werden. Die Behandlungskosten für Heilpraktiker sind bei Beamten in der Regel beihilfefähig und werden ansonsten von privaten Krankenversicherungen übernommen, sofern der abgeschlossene Tarif das vorsieht. Seit einigen Jahren besteht für gesetzlich krankenversicherte Klienten die Möglichkeit, über private Zusatzversicherungen eine Kostenerstattung von Heilpraktikerleistungen zu versichern, so wie es für Zahnersatz und andere Sonderleistungen üblich ist.
Seit Anfang 2005 bieten fast alle gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechende Zusatzversicherungen an, die über private Versicherungspartner abgewickelt werden. Infolge der Gesundheitsreform von 2003 dürfen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, von einigen Ausnahmen abgesehen, generell nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden - damit auch die meisten Arzneien der Phytotherapie (Pflanzentherapie) und der Homöopathie.
Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert ansonsten aus den Bestimmungen der Leistung nach billigem Ermessen (siehe § 315 BGB). Wichtig hierbei ist, dass die Gewährung der Vergütung (ebenso wie bei allen anderen Dienstverträgen und Arztbehandlungen) nicht von einem Heilerfolg abhängig ist.
Es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.
Werbung
Die Werbungsmöglichkeiten sind den Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) verankert. Dieses Gesetz gilt für die Werbung bei Arzneien und anderen Mitteln, Verfahren und Behandlungen. Da Heilpraktiker sich oft innerhalb medizinischer Gebiete bewegen, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, betrifft sie das HWG in besonderem Maße ( § 3 und ff.).
Wir zeigen Ihnen wie es richtig geht!
Sie erhalten einen ausführlichen Textteil und ein umfangreiches Tabellenwerk.
In dieser Vorlage zum Businessplan finden Sie u.a. folgende wichtige Praxisfragen beantwortet, deren Inhalte Sie unbedingt bei einer Gründung kennen sollten:
-
Wieviel Kunden muss ich haben, um als Heilpraktiker erfolgreich zu sein?
-
Welche Kooperationspartner sind in meiner Region interessant für mich?
-
Wie gestalte ich meinen Investitionsplan - ohne den Überblick zu verlieren?
-
Wie hoch ist mein Rohertrag I?
-
Wie hoch sind meine Kosten und wie wirken sich diese auf die Rentabilität und Liquidität aus?
-
Wer gestaltet mir meinen Internetauftritt mit integrierter Suchmaschinenoptimierung unter Einbindung von Fördermöglichkeiten?
-
Was muss ich bei der Standortauswahl beachten
-
Wie führe ich meine Mitbewerberanalyse durch
-
Wie kalkuliere ich meine Preise richtig
-
Wie sieht meine Investitions- und Kapitalbedarfsplanung aus
-
Wie sollte ich meine Marketingaktivitäten gestalten
-
Welche Rahmenbedingungen muss ich einhalten
-
Was muss ich gegenüber dem Finanzamt beachten
und viele andere Informationen...
Hinweis: Für Käufer, die kein Excel oder Word besitzen, gibt es als Alternative Open Office. Sie erhalten von uns die Adresse wo Sie diese kostenfreie Office-Suite sofort herunterladen können. Damit kann man den Businessplan problemlos anpassen bzw. verändern!
Nutzen Sie unsere 25- jährige Berufserfahrung als Unternehmensberater & Wirtschaftscoach für Ihren Start in die Selbständigkeit: 
Nutzen Sie die Chance:
- Verbauen Sie sich nicht Ihre Zukunft durch unprofessionelle und populistisch dargestellte Existenzgründungskonzepte - denn auch Sie möchten nicht nur eine staatliche Förderung für Ihre Gründung erhalten, sondern sich auch erfolgreich am Markt behaupten! Zeigen Sie Ihren Freunden und Bekannten - wie man mit diesem Erfolgskonzept ein Unternehmen richtig gründet! Das hier vorliegende fertige Existenzgründungskonzept wurde nach den neuesten Vorgaben/Empfehlungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Förderung von Existenzgründern erstellt.
Hier kostenlose Leseprobe:

- Nutzen Sie auch unsere geförderte Coachingberatung für Existenzgründer:
Weiterhin können Sie unabhängig von dieser Bestellung im Rahmen eines geförderten Coachings u.a. Ihre individuelle Webseite oder einen Online Verkaufsshop mit automatischer Rechnungs- und Lieferscheinerstellung von uns erarbeiten lassen!
Hier erfahren Sie mehr dazu:
- Ihre fachliche Stellungnahme für das Arbeitsamt:
Auf persönlichen Wunsch unterzeichne ich, Dr. Karsten Wallberg - gelisteter Berater in der Kfw Beraterdatenbank, Ihre erforderliche fachkundige Stellungnahme für das Arbeitsamt !
Hier erfahren Sie mehr dazu:
- Gleich von Beginn an Einnahmen und Ausgaben richtig buchen:
Damit es mit dem Finanzamt keinen Ärger gibt, erhalten Sie zu Ihrer Bestellung auch gleich ein finanzamtkonformes Kassenbuch mit Umsatzsteuer / Mehrwertsteuerausweis und Quittungsausgabe kostenlos mit dazu ( Ladenpreis 19 Euro)!
Weitere Informationen hier:
Sie haben auch die oben aufgeführte kostenlose Leseprobe gelesen sowie sich die Vorschau auf www.online-gruenderlotse.de angesehen und haben noch Fragen zu diesem Existenzgründungskonzept?
Stellen Sie einfach hier Ihre Anfrage.
Sie haben noch nicht Ihr individuelles Existenzgründungskonzept gefunden? - kein Problem - auch Ihr Existenzgründungskonzept habe ich als Online Gründerlotse für Sie bestimmt vorrätig!
Fragen Sie hier einfach nach und wir stellen es für Sie bereit: Nachfrage nach einem Businessplan
Die Gliederung und der Inhalt entsprechen den aktuellen Richtlinien bzw. Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit, IHK, HWK usw. und werden laufend aktualisiert.
Sie erhalten hier ein von der Agentur für Arbeit und anderen öffentlichen Trägern (IHK, HWK, Banken usw.) vielfach geprüftes, anerkanntes, praxisbezogenes, vollständiges und erfolgreiches Existenzgründungskonzept mit dem Sie sich eine eigene Existenz aufbauen können.
|
Was kann ich von der Lieferung erwarten?:
- eine konkrete Handlungsanleitung
für die Käufer des Businessplanes, die nicht so ganz geübt sind im Umgang mit Word und Excel.
- ein abgabefertiger Businessplan (ca. 40-50 Seiten)
Mit diesem Konzept überzeugen Sie Ihren Berater bei der Agentur und jeden Bänker. Sie müssen nur noch Ihren Namen und ein paar Eckdaten eingeben und schon ist dieser Businessplan abgabefertig, um den jeweiligen Zuschuss oder Kredit zu erhalten. Der Businessplan besteht aus zwei Teilen.
Der erste Teil ist der beschreibende Teil - hier wird sehr umfangreich und übersichtlich in einem Worddokument Ihr Vorhaben beschrieben. Dabei wird sich streng an die Vorgaben der IHK, HWK (Richtlinien) gehalten. Im ersten Teil werden u.a. die zutreffenden Branchen-, Standort-, Marketing-, Preis-, Risiko- und Vertragsinformationen dargestellt. Eine Inhaltsangabe dazu finden Sie auch in der oben aufgeführten Leseprobe.
Der zweite Teil des Businessplanes besteht aus den betriebswirtschaftlichen berechnenden Abschnitten . (Mitbewerberanalyse, Umsatz-, Kosten-, Rentabilitäts- und, Liquiditätsplanung sowie einer ausführlichen Cash-Flow- und Rentabilitätsanalyse).
Die Cash-Flow und Rentabilitätsanalyse ist besonders für die Existenzgründer wichtig, die einen Kapitalzuschuss von Banken oder andere Fördermittel für Ihre Vorhabengründung benötigen. Dieser betriebswirtschaftliche Teil besteht aus 21 zusammenhängenden Excelanlagen, welche den 1 Teil des Businessplanes (Word-Dokument) überzeugend in Zahlen wiederspiegeln und stellt den wichtigsten Teil des Businessplanes dar.
- zusätzlich erhalten Sie im Rahmen des geförderten Coachingprogramms - noch Ihren individuellen Branchenberatungsbericht.
Dieser zeigt Ihnen, welche Regeln in Deutschland, in Ihrer Branche und für Ihr Unternehmen zu beachten sind. Dieses umfangreiche Regelwerk sollten Sie unbedingt lesen. Es umfasst bis zu 70 Seiten, dabei werden Sie durch eine ToDo-Liste unterstützt.
- Fördermittelinformationen im Konzept
wo man sich unter bestimmten Umständen kostenlos seine individuelle Webseite oder seinen eigenen Online-Profishop mit automatischer Rechnungslegung erstellen lassen kann.
- Ein Gründungsgeschenk von mir - zum downloaden
ein finanzamtkonformes Kassenbuch sowie der dazugehörige Registrierschlüssel zur Freischaltung als Vollversion
Kasseneinnahmen und Kassenausgaben, so schreibt der § 146 Abs. 1, Satz 2 der Abgabenordnung (AO) es vor, sollen täglich festgehalten werden. In der Praxis wird zwar häufig gegen diesen Grundsatz verstoßen, aber ein gut geführtes Kassenbuch spart nicht nur Kosten gegenüber dem Steuerberater, hält einer Steuerprüfung stand und dient gleichzeitig als Controllinginstrument.
Mit dem Einsatz dieses Kassenbuches sind Sie in der Lage, Entwicklungen auf der Einnahme- wie Ausgabeseite schneller zu erkennen und die Kontrolle zu behalten. Das EWU Kassenbuch ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz zwischenzeitlich bei mehreren tausend Unternehmen erfolgreich seit Jahren im Einsatz und enthält folgende Funktionen:
- korrekte Umsatz- und Mehrwertsteuerausweisung
- eine automatisierte Quittungsausgabe
- frei wählbare Buchungstexte
- umfangreiche Sortiermöglichkeiten (Belegnr, Belegdatum usw.)
- wahlweise Möglichkeit der Druckausgabe in Word
- Passwortschutzmöglichkeit
- umfangreiche Suchfunktionen
- Anzahl der Firmen, die das Kassenbuch nutzen möchten: = beliebig
- Anzahl der Kassenbücher pro Firma = beliebig!
|
| |
Informationen zur Bestellabwicklung
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine Mail mit einer Bestellbestätigung. Auf dieser Bestellbestätigung finden Sie auch unsere Kontoangaben. Bitte überweisen Sie, wenn Sie als Zahlungsmodalität Vorkasse gewählt haben, den Betrag innerhalb von 5 Tagen auf unser Konto. Selbstverständlich können Sie bei einer Businessplanbestellung auch per Paypal bezahlen. |
Informationen zum Widerrufsrecht
|
|
Autor: Dr. Karsten Wallberg - E-Mail: info@ewu-unternehmensberatung.com
|